KLIMA-FRAGE #8

Was bringt der Wechsel zu Ökostrom?

Pate der Frage: Prof. Dr. Dominikus Bücker, Technische Hochschule Rosenheim

Die meisten Treibhausgasemissionen werden in Deutschland durch die Stromerzeugung verursacht. Der Bezug von Ökostrom kann diese Emissionen deutlich reduzieren (vgl. Umweltbundesamt 2022).

Doch was ist eigentlich Ökostrom?

Als Ökostrom wird Strom bezeichnet, welcher zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, z.B. in Wind- oder Wasserkraftwerken, durch Biogasanlagen oder durch Photovoltaikanlagen gewonnen wird. Allerdings ist Ökostrom kein gesetzlich geschützter Begriff. Die Anbieter des Ökostroms müssen für die Menge, die sie als Ökostrom verkaufen wollen, Herkunftsnachweise beziehen (Verbraucherzentrale 2021).

Im Jahr 2020 konnten durch erneuerbare Energien 179 Mio. t. CO2-Äq (Treibhausgasemissionen) im Stromsektor eingespart werden (vgl. Lauf et al. 2021, S. 14).

Der Wechsel zu Ökostrom ist einfach, dennoch sollten ein paar wichtige Aspekte bei der Wahl des Anbieters berücksichtigt werden. Denn Ökostrom ist nicht gleich Ökostrom und nicht jeder Ökostromtarif fördert die Energiewende/den Ausbau erneuerbarer Energien.

Es gibt verschiedene Arten von Ökostrom:

  • Der Stromanbieter erwirbt für die Menge an Ökostrom, die er seinen Kund:innen verkaufen will, Herkunftsnachweise. Diese geben an, wie und wo der Ökostrom erzeugt worden ist. Allerdings gibt es kaum Herkunftsnachweise aus Deutschland, da in Deutschland der Ausbau der erneuerbaren Energien (durch das Erneuerbare-Energien-Gesetzt (EEG)) gesetzlich gefördert ist. So geförderter Ökostrom erhält keinen entsprechenden Herkunftsnachweis, da ansonsten die Anlagenbetreiber über das EEG und den Verkauf der Herkunftsnachweise doppelt profitieren. Aus diesem Grund stammen die meisten Herkunftsnachweise für Ökostrom aus dem Ausland. Dieser Strom wird in der Regel ohnehin produziert, so dass durch den Wechsel zu diesem Ökostrom der Ausbau der erneuerbaren Energien nicht weiter gefördert wird. Wird gar der Ökostrom-Tarif eines Anbieters bezogen, der auch konventionellen Strom (z. B. aus Atomkraft oder Kohle) anbietet, so besteht die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Anbieter einfach innerhalb seines Beschaffungsportfolios umschichtet und der Bezieher von Ökostrom letztlich die fossilen Energieträger mit unterstützt.
  • Soll mit dem Bezug von Ökostrom auch ein echter Beitrag zur Energiewende geleistet werden, muss darauf geachtet werden, dass der Stromversorger tatsächlich in die Nutzung erneuerbarer Energieträger investiert. Als Orientierung können Labels herangezogen, die entweder einzelne Tarife oder das ganze Energieversorgungsunternehmen auszeichnen. Die Labels stehen dafür, dass zumindest ein Teil des Ökostromerlöses einen echten Beitrag zur Energiewende leistet bzw., dass anteilig der Strom aus erneuerbaren Energien Anlagen kommt (vgl. Verbraucherzentrale 2021). Die Verbrauchzentrale sowie das Umweltbundesamt verweisen in diesem Zusammenhang auf das Label „ok-power-Label“ und das „Grüner Strom-Label“ (= Ökostromlabel der Umweltverbände). Diese beiden Label garantieren, dass durch den Bezug von Ökostrom auch tatsächlich Neuanlagen gefördert werden und so ein Beitrag zur Energiewende geleistet wird (vgl. Umweltbundesamt 2022). Zusätzlich gibt es seit 2019 für EEG-geförderten Strom sogenannte Regionalnachweise. Mit Hilfe des Regionalnachweises kann für Verbrauchende der Strom sichtbar gemacht werden, der z.B. im Umkreis von 50 km mittels einer Windkraftanlage produziert wird. Auf diese Weise können Stromanbieter EEG-geförderten Strom regional vermarkten (vgl. Umweltbundesamt 2022). 

Wie funktioniert der Wechsel zu Ökostrom?

Der Wechsel zu Ökostrom ist ganz einfach.

  1. Gelabelten Ökostromanbieter auswählen:
    a.) Letzte Stromrechnung raussuchen, um mit dem bisherigen Jahresverbrauch (in kWh) den Tarifrechner zu bedienen.
    b.) Nummer des Stromzählers aus der letzten Stromrechnung notieren.
    c.) Rahmenbedingungen wie Kündigungsfristen, Zahlungsmodalitäten, Strom-Preisgarantien, etc. prüfen.
  2. Antrag stellen: Dazu werden die Daten wie Stromverbrauch, Zählernummer und Kundendaten benötigt. Meist lassen sich die Angaben in ein Online-Formular problemlos übertragen. Den Rest, inkl. Kündigung des bisherigen Lieferanten, übernimmt der neue Stromanbieter. Kurz vor dem Wechsel wird der bisherige Stromanbieter noch den Zählerstand abfragen, um eine Endabrechnung zu erstellen.

Gut zu wissen – während des ganzen Prozesses besteht nie die Gefahr, dass die Stromzufuhr unterbrochen wird.

Welche Ökostrom Produkte einen tatsächlichen Mehrwert für die Energiewende leisten, hat ÖKO-Test in seiner Ausgabe 1/2021 unter die Lupe genommen. Zu diesem Zweck hat das Magazin 69 verschieden Tarife untersucht und diejenigen identifiziert, die über das EEG hinaus zum Ausbau der erneuerbaren Energien beitragen. Zum Test: https://www.united-kiosk.de/checkout/step2/910262009/2021/01/?proposalform=e_pages&page=124-129&partnerId=UT21356.


Literaturverzeichnis:

Lauf, Thomas; Memmler, Michael; Schneider, Sven (2021): Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger. Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2020. Hg. v. UBA – Umweltbundesamt. Dessau-Roßlau (Climate Change, 71/2021). Online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/2021-12-13_climate-change_71-2021_emissionsbilanz_erneuerbarer_energien_2020_bf_korr-01-2022.pdf, zuletzt geprüft am 16.03.2022.

Umweltbundesamt (2022): Mit Ökostrom das Klima schützen. Hg. v. UBA – Umweltbundesamt. Online verfügbar unter https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/elektrogeraete/oekostrom#gewusst-wie, zuletzt geprüft am 16.03.2022.

Verbraucherzentrale (2021): Ist ein Tarif mit Ökostrom und Ökogas überhaupt sinnvoll? Hg. v. Verbraucherzentrale. Online verfügbar unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/ist-ein-tarif-mit-oekostrom-und-oekogas-ueberhaupt-sinnvoll-8207, zuletzt geprüft am 16.03.2022.